Firmenwagen über die GmbH in Liechtenstein — lohnt sich das?
Ein Geschäftsfahrzeug über die GmbH in Liechtenstein hat steuerliche Vorteile — aber auch Kosten durch den Sachbezug. Wir zeigen Ihnen, wie die Berechnung funktioniert.
Sachbezug (Naturalleistung)
Wenn Sie als Geschäftsführer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen, wird der Privatanteil als Sachbezug (Naturalleistung) besteuert. In Liechtenstein berechnet sich dieser auf Basis des Fahrzeugwerts und wird dem Lohn als geldwerter Vorteil zugerechnet.
Steuerliche Auswirkungen
Der Sachbezug hat zwei Seiten:
- Für den Geschäftsführer (GF): Der Sachbezug erhöht das steuerbare Einkommen → höhere Einkommenssteuer und AHV/IV/FAK-Beiträge
- Für die GmbH (AG): Die Fahrzeugkosten sind als Betriebsausgabe abzugsfähig → tiefere Körperschaftssteuer. Aber: AHV-Arbeitgeberanteil auf den Sachbezug
Kauf, Leasing oder Occasion?
Die Finanzierungsform beeinflusst die Gesamtkosten erheblich. Occasions-Leasing ist oft am günstigsten, weil der Fahrzeugwert (und damit der Sachbezug) tiefer ist. Nutzen Sie unseren TCO-Rechner für Geschäftsfahrzeuge in Liechtenstein für eine detaillierte Berechnung.
Verbrenner, PHEV oder Elektro?
Elektrofahrzeuge haben tiefere Betriebskosten, aber einen höheren Listenpreis. Der Sachbezug basiert immer auf dem Ursprungslistenpreis — unabhängig vom Kaufpreis. Ein PHEV kann ein guter Kompromiss sein.
Fazit
Ein Firmenwagen über die GmbH in Liechtenstein lohnt sich fast immer — die Steuerersparnis überwiegt die zusätzliche Belastung durch den Sachbezug. Vergleichen Sie verschiedene Szenarien mit unserem Rechner.